Wer hat Anspruch auf Förderung? |
Anspruch auf staatliche Förderung haben alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. * * Ausnahme: Angestellte des öffentlichen Dienstes |
Dazu gehören: - Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft - Wehr- und Zivildienstleistende - Bezieher von Lohnersatzleistungen - Versicherte während der Kindererziehungszeit - Selbstständige (kraft Gesetzes oder auf Antrag) - Geringfügig Beschäftigte (wenn sie auf die .. Versicherungsfreiheit verzichtet haben) |
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